Auf den ersten Blick mögen elektronische Wahlsysteme als technische Trivialität erscheinen, gibt es doch seit längerem unzählige schnelle Meinungsumfragen im Web. Diese sind jedoch nicht für ernsthafte Wahlen geeignet, macht man sich die Herausforderungen bewusst, die sich einem elektronischen System stellen, welches eine "richtige" Wahl durchführen soll.
Ein elektronisches Wahlsystem muss die Einhaltung des Wahlgeheimnisses garantieren, soll es sich mit konventionellen Wahlsystemen messen können. Dazu darf keine unbeteiligte Person die Wahl eines Wählers in Erfahrung bringen können. Diese Forderung muss aber auch für die Betreiber des technischen Systems gelten. Kein Administrator eines Wahl-Servers soll in der Lage sein, das Wahlgeheimnis zu brechen.
In der Bundesrepublik gibt es zur Zeit ein obligatorisches Wahlgeheimnis. Das bedeutet, dass es dem Wähler nicht freigestellt ist, das Wahlgeheimnis für sich in Anspruch zu nehmen. Vielmehr wird er dazu gezwungen, um einen Käuflichkeit oder Erpressbarkeit ausschließen zu können. Dies bedeutet insbesondere, dass das Wahlsystem dem Wähler keine Quittung aushändigen darf, mit dem dieser seiner Wahl gegenüber einem Dritten nachweisen könnte.
Eine grundlegende Eigenschaft einer "richtigen" Wahl ist die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses, welche durch das Gebot der Unmittelbarkeit der Wahl im Grundgesetz impliziert wird. Die Herausforderung bei elektronischen Wahlsystemen liegt darin, dass zum einen garantiert sein muss, dass niemand das Wahlergebnis manipulieren kann: Die Wahlberechtigung muss nachgewiesen werden, jeder Wähler muss genau einmal wählen dürfen, die Stimme muss auch garantiert gezählt werden, sie darf auf dem Weg zwischen Wahl-Rechner und Wahlbehörde nicht verfälscht werden können und die Betreiber der Wahl dürfen die Ergebnisermittlung nicht manipulieren können. Zum Anderen muss das Wahlsystem derart robust sein, dass auch der technische Ausfall von Teilkomponenten das Ergebnis nicht verändern kann.
Das Wahlsystem ist gegen eine ganze Reihe von unterschiedlichsten technischen Angriffsmöglichkeiten abzusichern, soll die korrekte Ergebnisermittlung garantiert werden können. So ist z.B. Verschlüsselungstechnologie einzusetzen, um die Kommunikation zwischen den verschiedenen Teilkomponenten abzusichern und um Manipulationen durch die Betreiber der einzelnen Teilkomponenten auszuschließen. Auch ist die Rechnersicherheit jeder Teilkomponente zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere auch die Wahl-Rechner, die ja bei internetbasierten Wahlsystemen in den Wohnzimmern der Wähler stehen sollen und von diesen administriert werden.
Eine wesentliche Voraussetzung für jedes elektronische Wahlsystem, welches sich mit konventionellen Wahlsystemen messen lassen will ist die Offenlegung jeglicher Details zur Funktionsweise des Systems und jeder Teilkomponente, soll das Vertrauen der Wähler in die Korrektheit des Wahlvorganges durch Einführung eines elektronischen Systems nicht unterminiert werden. Dabei ist die Architektur sowohl allgemeinverständlich, als auch technisch detailliert zu beschreiben, sowie der gesamte Source-Code für jedermann einsehbar offen zu legen. Zusätzlich ist ein Weg zu finden, mit Hilfe dessen sich jeder Wähler davon überzeugen kann, dass auch tatsächlich das beschriebene und nicht ein manipuliertes System eingesetzt wird.
Bei der Einführung von elektronischen Wahlsystemen zu staatlichen Volksvertreterwahlen bewerben sich oft Privatfirmen um die Entwicklung und Systemeinführung, welche dann die exakte Funktionsweise als Firmengeheimnis behandeln und außer Reklame-Bemühungen keinerlei Anstrengungen unternehmen, den Wähler von der korrekten Funktionweise ihres Systems zu überzeugen.
In den USA erzeugte die Firma Diebold mit dieser Taktik einen Skandal, als sich herausstellte, dass ihre, vom Staat bereits eingesetzten, Systeme äußerst unsicher waren. In Deutschland verfolgt die Forschungsgruppe Internetwahlen mit ihrem System i-vote die Taktik, lediglich äußerst ungenaue Architekturdetails zu veröffentlichen, gleichzeitig aber ständig Testwahlen durchzuführen, mit denen die Praxistauglichkeit ihres Systems suggeriert werden soll, ohne dass sich die angepriesenen Systemeigenschaften tatsächlich für Außenstehende nachvollziehen ließen.
Soll das jahrzehntelang bewährte, papierbasierte Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland durch ein elektronisches ersetzt werden, so ist zweifelsfrei sicherzustellen, dass die Qualität des Wahlvorgangs durch diese Umstellung nicht abnimmt. Das jetzige System zeichnet sich vor allem durch seine enorme Transparenz für den einzelnen Bürger aus. Dadurch begründet sich dann die Legitimation der gewählten Volksvertreter. Absolut zentral bei der Einführung eines elektronischen Wahlsystems ist es somit, dass es in gleichem Maße allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim ist, wie sein Vorgänger, da es sich beim Wahlsystem um einen absolut zentralen Stützpfeiler unserer Gesellschaft handelt.
Peter Wilm (wilm@elektronische-wahlen.de), 04.01.2004, Impressum